AGB

§1. Buchungen
Nach Buchungseingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Anmeldungen werden bei limitierter Teilnehmerzahl in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte eine offene Veranstaltung ausgebucht sein, bemühen wir uns, Ihnen einen alternativen Termin anzubieten. Wir weisen darauf hin, dass unsere Veranstaltungen eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraussetzen. Sollten Sie gesundheitliche Probleme haben, müssen Sie dies bei der Buchung mitteilen. Sie sind keine Therapie und können eine solche auch nicht ersetzen.

§2. Investition
Rechnungen sind erst nach Eingang zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart, sind sie binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Spätestens jedoch bis zum Seminarbeginn. Soweit nicht extra ausgewiesen sind Verpflegungskosten in den Preisen nicht enthalten.

§3. Newsletter
Mit der Anmeldung zum Basisseminar, NLP Praktitioner, NLP Master, NLP Coach, NLP Trainer, oder zu einem persönliches Coaching, erklären Sie sich automatisch damit einverstanden, dass wir Ihnen den monatlich erscheinenden Newsletter zukommen lassen. Diesen können Sie natürlich jederzeit wieder abbestellen.

§4. Leistungssicherung
Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch Zugspitzakademie wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Zugspitzakademie nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden (z.B. zu niedrige Teilnehmerzahl), ist der Seminarveranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neuen Termin nachzuholen oder abzusagen.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen sind auf der Website von Zugspitzakademie oder im Prospekt/Vertrag ersichtlich und dem Teilnehmer bekannt. Dem Trainer steht es dabei frei, im Bedarfsfall hiervon abzuweichen, sofern dies nicht zu weit von den Kernzielen abweicht.

§5. Mitwirkungspflicht
Wir weisen darauf hin, dass der Erfolg unserer Dienstleistungen von einer kooperativen Zusammenarbeit und zielorientierten Mitwirkung unserer Kunden abhängig ist. Daher verpflichten Sie sich mit Ihrer Bestellung zur effektiven Mitwirkung im Seminar, beim Coaching oder Consulting. Die Trainer von der Zugspitzakademie sind berechtigt, Teilnehmer einer Veranstaltung zu verweisen, wenn diese nachhaltig den Ablauf stören und damit den Erfolg von anderen Teilnehmern gefährden. Ein Erstattungsanspruch besteht dann nicht.
Die Seminarräume und das Inventar sind sorgsam zu behandeln.

§6. Haftung
Für Kleidung und sonstige persönliche Gegenstände (z.B. Garderobe, Taschen, Arbeitsmaterialien, sonstige Gegenstände) wird unabhängig vom Veranstaltungsort keine Haftung übernommen.

§7. Schutz geistigen Eigentums
Die Trainingsunterlagen sind in allen Seminaren in der Seminarinvestition enthalten. Der Seminarteilnehmer/Auftraggeber erkennt an, dass die Zugspitzakademie das Urheberrecht an sämtlichen Trainingsunterlagen hat. Das gilt genauso für digitale Unterlagen. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Unterlagen durch den Teilnehmer/Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Zugspitzakademie.
Bild- und Tonaufzeichnungen sowie deren Vervielfältigung sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Zugspitzakademie nicht gestattet.

§8. Fotos in Seminaren
Ich erkläre mich mit den Fotoaufnahmen, die während des Seminares gemacht werden einversanden,das diese von der Zugspitzakademie zu Werbezwecke zu verwendet werden können. Sollte ich das nicht wollen, muss ich den Veranstallter der Zugspitzakademie selbstständig daruf hinweisen! Ein Honorar für meine Fotos wird von der Zugspitzakademie nicht geleistet.

§9. Datenschutz
Ihre Daten müssen für administrative Zwecke gespeichert werden. Zur Zusendung von digitalen oder postalischen Informationen zu Produkten oder Dienstleistungen von Zugspitzakademie können diese genutzt werden. Dem können Sie durch formlose Mitteilung jederzeit wiedersprechen. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist generell ausgeschlossen.
Zugspitzakademie und seine Trainer und Coaches verpflichten sich, sämtliche relevanten Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Seminarteilnehmer/Auftraggeber bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt auch über das Ende der Leistungserbringung hinaus.

§10. Stornierung und Umbuchungen
Eine Stornierung hat immer schriftlich zu erfolgen. Bei Storno bis 4 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung wird eine Stornogebühr in Höhe von € 300,– in Rechnung gestellt. Bis 2 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung werden 50 % und danach 100 % des Rechnungsbetrages sofort zur Zahlung fällig.Wenn ein Teilnehmer während des Kurses ausscheidet,ist die volle Summe des Kurses vom ausgeschiedenen Teinehmer ersetzten,da nicht die Möglichkeit besteht den Platz durch einen neuen Teilnehmer zu ersetzten. Für offene Seminare und Ausbildungen kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilneh¬mer benannt werden.
Bei geschlossenen Maßnahmen, i.d.R. firmeninterne Maßnahmen und Einzelcoachings, sowie die Ausbildungspakete sind Umbuchungen und Stornierungen nur dann möglich, wenn ein neuer Ersatztermin vom Teilnehmer genannt wird. Für offene Seminare und Ausbildungen kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilneh­mer benannt werden. Packagebuchungen gelten als Buchung aller im Paket enthaltenen Buchungen zum Vorzugspreis. Bei Stornierung werden die Ursprungspreise je Ausbildungsabschnitt zum Zeitpunkt der Buchung angesetzt. Die Stornierungsbedinungen treffen dann entsprechend auf jede einzelne enthaltene Ausbildung zu.

§11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam¬keit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

§12. Gerichtsstand ist Traunstein
Ausschließlich aus Gründen der angenehmeren Lesbarkeit wurde überwiegend die grammatisch männliche Form gewählt. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.